Weiterbildung zum/zur "Staatlich geprüften Techniker/in"

Fachrichtungen

  • Elektrotechnik, Schwerpunkt EnergieelektronikDSC 8897 tn
  • Maschinentechnik, Schwerpunkt Maschinenbau
  • Schwerpunkt Mechatronik

Eingangsvoraussetzung:

  • Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung in den Berufsfeldern Elektrotechnik oder Metalltechnik und Abschlusszeugnis der Berufsschule und einjährige, an die Ausbildung anschließende, einschlägige Berufstätigkeit

oder 

  • Hauptschulabschluss und Abschluss der Berufsschule sowie eine fünfjährige, an die Ausbildung anschließende, einschlägige Berufstätigkeit

Dauer:

Die Fortbildung erfolgt außerhalb der beruflichen Arbeitszeit in Modulen und dauert 4 Jahre.
Die Unterrichtszeit beträgt durchschnittlich 12 Stunden / Woche.

Unterrichtszeiten:

17.30 bis 20.45 Uhr

Abschlüsse:

  1. Der Bildungsgang führt zum Abschluss "Staatlich geprüfte(r) Techniker/-in" in den Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinentechnik bzw. Mechatronik.
  2. Mit bestandener Prüfung wird die "Fachhochschulreife mit Studienberechtigung für Rheinland-Pfalz" zuerkannt.
    Für die "Bundesweite Studienberechtigung" muss zusätzlich zum Abschluss der Fachschule
    • die Teilnahme am Fachhochschulreifeunterricht und
    • die bestandene Fachhochschulreifeprüfung

nachgewiesen werden.

Kosten:

Der Besuch der Fachschule für Technik ist kostenlos.

Unterricht:

Der Unterricht in der Fachschule für Technik orientiert sich in den naturwissenschaftlichen und sprachlichen Fächern am Hauptschulabschluss, in den beruflichen Fächern an den Kompetenzen, die in der Berufsausbildung vermittelt worden sind.

Fachhochschulreife:

Wie oben beschrieben wird mit bestandener Prüfung die "Fachhochschulreife mit Studienberechtigung für Rheinland-Pfalz" zuerkannt. Für die "Bundesweite Studienberechtigung" muss zusätzlich zum Abschluss der Fachschule

  • die Teilnahme am Fachhochschulreifeunterricht und
  • die bestandene Fachhochschulreifeprüfung

nachgewiesen werden.

Anmeldung und Aufnahme:

  • Einschulung: Alle 2 Jahre, jeweils in ungeraden Jahren !
  • Die Aufnahme erfolgt über ein Anmeldeformular, das zusammen mit den geforderten Nachweisen (beglaubigte Zeugniskopien) ab Januar bis spätestens zum 1. März des jeweiligen Jahres der Schule vorgelegt werden muss.
  • Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ist begrenzt durch die Anzahl der vorhandenen Schulplätze.
    Aus diesem Grunde findet ein Auswahlverfahren statt.

Modulübersicht

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