Fachschule für Technik
Weiterbildung zum/zur "Staatlich geprüften Techniker/in"
Fachrichtungen
- Elektrotechnik, Schwerpunkt Energieelektronik
- Maschinentechnik, Schwerpunkt Maschinenbau
- Schwerpunkt Mechatronik
Eingangsvoraussetzung:
- Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung in den Berufsfeldern Elektrotechnik oder Metalltechnik und Abschlusszeugnis der Berufsschule und einjährige, an die Ausbildung anschließende, einschlägige Berufstätigkeit
oder
- Hauptschulabschluss und Abschluss der Berufsschule sowie eine fünfjährige, an die Ausbildung anschließende, einschlägige Berufstätigkeit
Dauer:
Die Fortbildung erfolgt außerhalb der beruflichen Arbeitszeit in Modulen und dauert 4 Jahre.
Die Unterrichtszeit beträgt durchschnittlich 12 Stunden / Woche.
Unterrichtszeiten:
17.30 bis 20.45 Uhr
Abschlüsse:
- Der Bildungsgang führt zum Abschluss "Staatlich geprüfte(r) Techniker/-in" in den Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinentechnik bzw. Mechatronik.
- Mit bestandener Prüfung wird die "Fachhochschulreife mit Studienberechtigung für Rheinland-Pfalz" zuerkannt.
Für die "Bundesweite Studienberechtigung" muss zusätzlich zum Abschluss der Fachschule
-
- die Teilnahme am Fachhochschulreifeunterricht und
- die bestandene Fachhochschulreifeprüfung
nachgewiesen werden.
Kosten:
Der Besuch der Fachschule für Technik ist kostenlos.
Unterricht:
Der Unterricht in der Fachschule für Technik orientiert sich in den naturwissenschaftlichen und sprachlichen Fächern am Hauptschulabschluss, in den beruflichen Fächern an den Kompetenzen, die in der Berufsausbildung vermittelt worden sind.
Fachhochschulreife:
Wie oben beschrieben wird mit bestandener Prüfung die "Fachhochschulreife mit Studienberechtigung für Rheinland-Pfalz" zuerkannt. Für die "Bundesweite Studienberechtigung" muss zusätzlich zum Abschluss der Fachschule
- die Teilnahme am Fachhochschulreifeunterricht und
- die bestandene Fachhochschulreifeprüfung
nachgewiesen werden.
Anmeldung und Aufnahme:
- Einschulung: Alle 2 Jahre, jeweils in ungeraden Jahren !
- Die Aufnahme erfolgt über ein Anmeldeformular, das zusammen mit den geforderten Nachweisen (beglaubigte Zeugniskopien) ab Januar bis spätestens zum 1. März des jeweiligen Jahres der Schule vorgelegt werden muss.
- Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ist begrenzt durch die Anzahl der vorhandenen Schulplätze.
Aus diesem Grunde findet ein Auswahlverfahren statt.